Am 08. November fand die diesjährige Abschlussübung der Freiwilligen Feuerwehr Lebring – St. Margarethen bei der Fa. Hyptec in Lebring statt.
Das Übungsszenario handelte von einem Zimmerbrand im ersten Obergeschoss des Bürogebäudes mit einer dort eingeschlossenen Person, die es sicher aus dem Gebäude zu retten galt.
Zusätzlich zum Übungsszenario wurde diese Abschlussübung aber ebenso genutzt, um das Firmengelände mit den speziellen Gegebenheiten vor Ort hinsichtlich möglicher Gefahren und Besonderheiten kennenzulernen. Aufgrund speziell dieser Spezifika wurde die Freiwillige Feuerwehr Lang als nächstgelegene Feuerwehr der umliegenden Gemeinden Teil dieser Übung und konnte sich beginnend von der Feuerwehrzufahrt bis hin zu den Ansprechpersonen der Fa. Hyptec wertvolles Wissen aneignen.
Gestartet wurde die Übung mit einer Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Lebring – St. Margarethen durch das Auslösen eines Feuermelders im Bürogebäude. So rückten das KDO als Vorausfahrzeug, das HLF 4 / 4000 und das HLF 2 / 2000 zum Einsatzort aus. Dort angekommen wurde die Lage erkundet und anschließend der Angriffsbefehl an die Kameraden/innen zur Brandbekämpfung mit Menschenrettung im ersten Obergeschoss des Bürogebäudes erteilt, sowie auch die Freiwillige Feuerwehr Lang als Unterstützung angefordert.
Die Atemschutzgeräteträger des HLF 4 / 4000 rüsteten sich aus und nahmen sich der Menschenrettung an, während die Kameraden/innen des HLF 2 / 2000 den Rettungstrupp stellten und bei der Herstellung der Wasserversorgung mitwirkten.
Die in der Zwischenzeit angekommene Freiwillige Feuerwehr Lang positionierte sich an der westlichen Gebäudeseite und konzentrierte sich auf die Brandbekämpfung von außen und verhinderte die Ausweitung des Brandes auf weitere Gebäudeabschnitte.
Im Anschluss des abgeschlossenen Übungsszenarios durften die anwesenden Feuerwehrmitglieder an einer Führung am Firmengelände teilnehmen und erhielten interessante Einblicke in die Tätigkeiten der Fa. Hyptec bevor der Einladung zum gemütlichen Teil der Abschlussübung samt einer köstlichen Stärkung gefolgt werden durfte.